Rechtliches

«Alles, was recht ist...»

... aber das können wir Ihnen leider nicht ersparen!

Gemäss geltendem Bundesgesetz, ist jeder Anbieter von Pauschalreisen verpflichtet, die von den Kunden einbezahlten Reisekosten für den Fall seiner Zahlungsunfähigkeit abzusichern, d.h. es soll verhindert werden, dass Sie z.B. wegen Zahlungsrückständen von FreitagTravel von einer Fluggesellschaft nicht mehr nach Hause befördert werden.

Ein solcher oder ähnliche Fälle sind jedoch bei FreitagTravel nicht möglich, da wir allen unseren Vertragspartnern die Flugtickets, Unterkünfte und alle anderen Dienstleistungen jeweils vor Reisebeginn vollständig bezahlen!

Für den unwahrscheinlichen Fall von Schadenersatzansprüchen sind wir zudem bei einer Schweizer Versicherungsgesellschaft haftpflichtversichert.

Die allgemeinen Vertragsbestimmungen regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Reiseteilnehmer und FreitagTravel und beschreiben die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien.

Sollten Sie mit der Behandlung und Erledigung Ihres Anliegens durch FreitagTravel nicht einverstanden sein, so empfehlen wir Ihnen, bevor Sie den Rechtsweg beschreiten, Kontakt mit dem unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche aufzunehmen www.ombudsman-touristik.ch. Dieser ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)